Anonymous wird zum Thema im Datenschutzrat
01. Okt. 2011, 08:32
| 0 KommentareNeben der Vorratsdatenspeicherung wird das Thema Anonymous am kommenden Montag auf der Tagesordnung der Sitzung des Datenschutzrats stehen, sagte am Freitag dessen Vorsitzender Johann Maier (SPÖ).
So will man unter anderem diskutieren, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Computerkriminalität ausreichend sind. Speziell geht es um die Bekämpfung von Datenmissbrauch - auch wenn diese nicht durch Hacken beschafft wurden.
Denn eines haben die Hacker von Anonymous Austria in den vergangenen Tagen bewiesen: Dass kein einziger Hack nötig war, um an Polizisten- und Krankenkassen-Datenbanken, Zugangsdaten oder E-Mail-Verkehr aus dem Behörden wie dem Innenministerium zu gelangen.
Für betriebliche Datenschutzbeauftragte
Mailer will aber auch die Forderungen von Hans Zeger von der ARGE Daten aufgreifen und besprechen, wie man bei Unternehmen IT-Sicherheit implementieren und auch kontrollieren kann. Zeger forderte unter anderem eine Zulassungsprüfung für IT-Systeme. Auch ein verpflichtender Datenschutzbeauftragter für Behörden, Organisationen und große Firmen sei eine Option.
Auch Maier fordert seit geraumer Zeit die Einsetzung betrieblicher Datenschutzbeauftragter, die auch entsprechende IT-Konzepte zu erarbeiten hätten. "Ich glaube, mit einem solchen Datenschutzbeauftragten wäre es bei der Tiroler Gebietskrankenkasse nicht so weit gekommen."
Skepsis bei EU-Plänen
Die von der EU bereits vor Jahren verlangte Einrichtung einer unabhängigen Datenschutzbehörde, die es noch immer nicht gibt, sieht Maier offenbar zwiespältig. Hier gäbe es auch in anderen Ländern Diskussionen, etwa was denn "unabhängig" bedeutet. Hier sei eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Außerdem erwartet sich der Parlamentarier, dass die Union ihre diesbezüglichen Vorstellungen im November bei der Vorlage des Datenschutzrahmens präzisiert.
Der beim Bundeskanzleramt eingerichtete Datenschutzrat ist nach Eigendefinition ein Beirat, der die Bundesregierung und die Landesregierungen auf deren Ersuchen in rechtspolitischen Fragen des Datenschutzes berät. Er ist zur Wahrung des Datenschutzes berufen und hat in dieser Funktion die primäre Zielsetzung, die Entwicklung des Datenschutzes in Österreich zu beobachten und Vorschläge für seine Verbesserung zu erarbeiten.
Quelle: APA