Anwalt bekommt Geld für 7.300 gedruckte Seiten nicht zurück

11. Februar 2025, 18:26 |  1 Kommentar

Da er keinen Laptop besitzt, druckte ein Verteidiger eine Akte mit über 7.300 Seiten aus. Eine Erstattung bekommt er nicht.

Ein Pflichtverteidiger aus Bayern ist mit seiner Forderung gescheitert, sich die Druckkosten für insgesamt 7.327 gedruckte Seiten erstatten zu lassen. Insgesamt hatte der Verteidiger 1.872 Euro Druckkosten in Rechnung gestellt, da er elektronische Akten eines Prozesses ausdrucken musste.

Die Begründung dafür, warum er die Drucke anfertigen ließ, ist kurios: Der Verteidiger hat eigenen Angaben zufolge keinen Laptop. Um dennoch vor Gericht Einsicht in die Akten nehmen zu können, hatte er sie sich ausgedruckt.

Auf die Idee, sich für einen Bruchteil der Kosten ein Notebook oder ein Tablet zu kaufen, war der Jurist offenbar nicht gekommen. Insgesamt hat der am Landgericht Weiden in der Oberpfalz tätige Verteidiger der Webseite Legal Tribune Online und dem Urteil zufolge 5.240 Schwarzweißdrucke und 2.087 Farbdrucke anfertigen lassen.

Mehr dazu findest Du auf golem.de





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (1 Stimme)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(1)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top