Anwalt bekommt Geld für 7.300 gedruckte Seiten nicht zurück
11. Februar 2025, 18:26
| 1 KommentarDa er keinen Laptop besitzt, druckte ein Verteidiger eine Akte mit über 7.300 Seiten aus. Eine Erstattung bekommt er nicht.
Ein Pflichtverteidiger aus Bayern ist mit seiner Forderung gescheitert, sich die Druckkosten für insgesamt 7.327 gedruckte Seiten erstatten zu lassen. Insgesamt hatte der Verteidiger 1.872 Euro Druckkosten in Rechnung gestellt, da er elektronische Akten eines Prozesses ausdrucken musste.
Die Begründung dafür, warum er die Drucke anfertigen ließ, ist kurios: Der Verteidiger hat eigenen Angaben zufolge keinen Laptop. Um dennoch vor Gericht Einsicht in die Akten nehmen zu können, hatte er sie sich ausgedruckt.
Auf die Idee, sich für einen Bruchteil der Kosten ein Notebook oder ein Tablet zu kaufen, war der Jurist offenbar nicht gekommen. Insgesamt hat der am Landgericht Weiden in der Oberpfalz tätige Verteidiger der Webseite
Legal Tribune Online und dem
Urteil zufolge 5.240 Schwarzweißdrucke und 2.087 Farbdrucke anfertigen lassen.
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