Auskunftei sammelte Daten, als sie gefragt wurde, welche Daten sie sammle
Die Datenschutz-NGO Noyb hat eine Datenschutzbeschwerde gegen den KSV 1870 eingereichtDie Datenschutz-NGO hat eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gegen die Kreditauskunftei KSV 1870 (KSV) eingereicht. Diese würde, so der Vorwurf, Daten von bislang unbekannten Personen speichern, wenn diese eine Datenauskunft erfragen.
So hätte eine betroffene Person um eine derartige Information, die im Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben ist, angefragt. Als Reaktion erfuhr sie, dass bisher zwar keine Daten gespeichert worden waren - nun aber ein Eintrag in der Wirtschaftsdatenbank erstellt worden sei.
Marco Blocher, Jurist bei Noyb, findet ...
die Dreistigkeit erstaunlich
Der KSV erhält die Daten ausschließlich, um das Auskunftsbegehren zu beantworten, pflegt sie dann aber ungefragt in seine Datenbank ein
... sagt Blocher.
Mit diesen Daten werden dann Bonitätsscores berechnet, die der KSV an seine Kunden verkauft.
Dieses Vorgehen habe System, so habe Noyb dies in mehreren Fällen verifizieren können.
Jedoch sei das aus Sicht der NGO unzulässig - sie argumentiert mit dem Prinzip der Zweckbindung in der DSGVO, die vorsieht, dass Daten nur zu bestimmten Zwecken erhoben werden dürfen. Eine anderweitige Nutzung sei dann nur gestattet, wenn diese mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sei.
Menschen stellen Auskunftsbegehren, um sich einer Datenverarbeitung bewusst zu werden - und gegebenenfalls dagegen vorzugehen
... so Blocher:
Dass gerade solche Begehren dazu führen, dass man in der Datenbank des KSV landet, ist grotesk.
Die DSGVO habe die Zweckbindung eingeführt, um zu verhindern, dass Unternehmen mit sämtlichen Daten, die sie haben, tun und lassen könnten, was sie wollen.
Die Realität schaut im Moment leider noch vollkommen anders aus
... sagt Blocher.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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