schaf am 28. Februar 2021 um 09:24 |  2 Kommentare | Lesezeit: 55 Sekunden

Brexit macht Online-Bestellungen aus England zum teuren Vergnügen

Steuern, Zölle und Gebühren oft höher als der Warenwert - Freigrenze von 22 Euro für Zollanmeldung und Einfuhrumsatzsteuer fällt ab 1. Juli 2021

Dass der Brexit den Handel mit Großbritannien umständlich und teuer macht, kommt für Österreichs Exportwirtschaft nicht überraschend, auch wenn es noch einige Zeit brauchen wird, bis sich das Handelsabkommen zwischen dem Königreich und der EU in der Praxis eingespielt hat. Viele Konsumenten fallen aber aus allen Wolken, wenn sie im Internet Waren in England bestellen und dann feststellen müssen, dass Gebühren und Einfuhrabgaben den Wert der Ware selbst oft übersteigen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at


InfoSeit dem 31. Jänner 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zur Europäischen Union, sondern ist ein "Drittstaat". Für die Einfuhr von Waren ab einem Wert von 22 Euro muss daher eine Zollanmeldung abgegeben und eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Ab einem Warenwert von 150 Euro wird zusätzlich auch Zoll fällig.

Links zum Thema~ Zoll & Brexit






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