Chatkontrolle der EU: Gutachten warnt vor unverhältnismäßigem Eingriff in Grundrechte
Messenger sollen verpflichtet werden, nach Missbrauchsmaterial zu suchen. Ein Gutachten des deutschen Bundestages stellt nun in Frage, ob dies zielführend wäreDie Kritik am EU-Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern bricht nicht ab. Nachdem sich die zuständige EU-Kommissarin für Inneres Ylva Johansson Anfang der Woche bereits den Fragen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen musste, erteilen nun die Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages den Plänen eine Absage. Die aktuelle Fassung der Verordnung enthalte "unverhältnismäßige Eingriffe" in die Grundrechte der Bevölkerung, heißt es demnach in einer von Netzpolitik.org veröffentlichten Analyse der Chatkontrolle.
Laut dieser stehe es zwar außer Frage, dass der "Schutz vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Internet" immer wichtiger werde, insbesondere deshalb, weil "das Internet bzw. Messengerdienste bei Jugendlichen eine immer größer werdende Rolle im Leben einnehmen und somit auch die Gefahr eines solchen Missbrauchs steigt". Es sei jedoch fraglich, ob der Verordnungsentwurf in seiner aktuellen Fassung "für das bezweckte Vorhaben überhaupt einen Mehrwert darstellt".
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