Deutsches Gericht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
Urteile sind noch nicht rechtskräftig - "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet"Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Das Oberlandesgericht München im deutschen Bundesland Bayern entschied am Dienstag in zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks und befand die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtens. Facebook habe "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet" ein berechtigtes Interesse, so bereits präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, berichtet der "Spiegel".
Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten, erklärte das Gericht in beiden Urteilen. "Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger."
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Das Bundeskartellamt hat vor Gericht gegen Amazon gewonnen. Damit muss sich Amazon auf schärfere Kontrollen durch die Wettbewerbshüter einstellen.
Der Mobivention App Marketplace richtet sich an Unternehmen, die ihre iOS-Apps auf alternativem Weg vertreiben wollen. Auch White-Label-Marktplätze sind möglich.
Ähnliche News:
Wiferion: Tesla übernimmt deutsches Start-up für induktives Laden
Deutsches Kartellamt mahnte Google-Mutter Alphabet ab
Deutsches KI-Start-up will die größte Schwäche von bisherigen Sprachmodellen ausmerzen
Deutsches Kartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung
Deutsches Bundeskartellamt prüft schärfere Aufsicht bei Microsoft
Deutsches Wirtschaftsministerium erwartet Mobilfunknetz-Probleme bei Huawei-Bann
Deutsches Kartellamt mahnt Google ab
Deutsches Gericht: Twitter muss Entfernung illegaler Inhalte nachbessern
Deutsches Kartellamt: Facebook lenkt bei Virtual-Reality-Brille ein
Deutsches Kartellamt schaut Internet-Riesen auf die Finger
Deutsches Kartellamt mahnte Google-Mutter Alphabet ab
Deutsches KI-Start-up will die größte Schwäche von bisherigen Sprachmodellen ausmerzen
Deutsches Kartellamt stellt Apple unter verschärfte Beobachtung
Deutsches Bundeskartellamt prüft schärfere Aufsicht bei Microsoft
Deutsches Wirtschaftsministerium erwartet Mobilfunknetz-Probleme bei Huawei-Bann
Deutsches Kartellamt mahnt Google ab
Deutsches Gericht: Twitter muss Entfernung illegaler Inhalte nachbessern
Deutsches Kartellamt: Facebook lenkt bei Virtual-Reality-Brille ein
Deutsches Kartellamt schaut Internet-Riesen auf die Finger
Weitere News:
Bastler baut Radio-Cartridge für den Game Boy
So sicher sind 8-Zeichen-Passwörter in 2024
Google verstößt gegen Gesetz zum Kündigungsbutton
EU-Parlament stimmt für Austausch sicherheitsrelevanter Passagierdaten
Samsung Galaxy Unpacked: Launchtermin nun wohl geleakt
Volocopter droht Insolvenz nach Absage staatlicher Bürgschaft in Bayern
Extreme Landung: Lufthansa Boeing 747 muss dramatisch durchstarten
Kongo beschuldigt Apple der Nutzung von Konfliktmineralien
Passkeys auch für Whatsapp unter iOS
Mercedes bekommt Need for Speed auf dem Display
So sicher sind 8-Zeichen-Passwörter in 2024
Google verstößt gegen Gesetz zum Kündigungsbutton
EU-Parlament stimmt für Austausch sicherheitsrelevanter Passagierdaten
Samsung Galaxy Unpacked: Launchtermin nun wohl geleakt
Volocopter droht Insolvenz nach Absage staatlicher Bürgschaft in Bayern
Extreme Landung: Lufthansa Boeing 747 muss dramatisch durchstarten
Kongo beschuldigt Apple der Nutzung von Konfliktmineralien
Passkeys auch für Whatsapp unter iOS
Mercedes bekommt Need for Speed auf dem Display
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024