aleX am 24. August 2022 um 01:15 |  4 Kommentare | Lesezeit: 5 Minuten, 1 Sekunde


Ein paar Worte zur Google Font Falle

Ein Anwalt versucht mit DSGVO Abmahnungen Geld zu machen. Für mich einfach immer widerlich und unverständlich.
Bild: Google



Heute kam auf Ress die News: "Datenschutzanwalt fordert 190 Euro von Websites für Einbindung von Google-Schriftarten" online. Ich will nun dazu ein paar Worte schreiben.

Es fing an letzte Woche, als mehreren Webseitenbetreibern - egal ob Privat oder Geschäftlich - Abmahnschreiben ins Haus gefalttert sind. In diesen besagten Schreiben beschuldigt ein Herrn Rechtsanwalt Hohenecker (der sich selbst als "Datenschutz-Anwalt" bezeichnet), es würden durch die Verwendung von Google Fonts die Rechte seiner Mandantin verletzt. Den durch die Einbindung der Google Fonts wäre die IP-Adresse seiner Mandantin in die USA übertragen worden, was gegen die DSGVO verstoßen würde.

Natürlich liegt dem Schreiben gleich ein Angebot zu einem Vergleich bei. Einfach nur 100 EUR Entschädigung plus 90 EUR für die Dienste des Rechtsanwaltes und man kann die Sache aus der Welt schaffen.

Es scheinen wahrscheinlich schon einige Hunderte, wenn nicht Tausende, Schreiben dieser Art verschickt worden sein. Den wenn man nur kurz Googlelt findet man etliche Berichte, von Webseitenbereibern, oder Verwaltern.

Tja, der Server gibt aber keine Daten weiter

Rein Technisch gesehen ist der Vorwurf schon sehr unsinnig. Das Gerät der Mandantin hat selbst die Verbindung hergestellt und die IP-Adresse weitergegeben. Man surft eine Webseite an, diese sagt dem Browser des Surfers, dass ein bestimmter Font geladen werden soll.

In diesem konkreten Fall wird die Font von einem Server namens "fonts.gstatic.com" geladen. Der Browser der Mandantin sagt zum Server "ja will sie haben" und führt dann den Ladevorgang durch, und erst dabei wird die IP-Adresse an Google weitergegeben.

Man kann das Laden von externen Fonts - falls das nicht gewünscht sein sollte - technisch relativ leicht unterbinden. Es ist somit eine individuelle Entscheidung jeder einzelnen Person, ob diese Fonts vom Server von Google geladen will oder nicht. Man müsste sich halt nur mal ein paar Minuten damit beschäftigen.

Wie sieht es Juristisch aus?

Ich bin kein Anwalt und kann keine Rechtsauskunft geben. Aber ich denke juristisch ist an den Behauptungen und dem Abmahn-Vorgang vieles zweifelhaft. Klar müsste jeder Fall individuell analysiert werden.

Ich will aber hier doch eine einfach Analysen versuchen ..

  • Google speichert gar keine IP Adresse bei den Font aufrufen

  • Geht man auf die Infosseite bei Google zu den Fonts, welche für jeden frei zu erreichen ist und liest sich die Beschreibungen zu den Google Fonts durch, stellt man fest, dass Google beim Laden der Web-Fonts keine IP-Adresse speichert:


    Bild: Screenshot

    Es werden auch keine Cookies im Browser des Clients gesetzt. Somit kann man bei der Nutzung dieser Fonts aufgrund der Zusicherung von Google davon ausgehen, dass keine personenbezogenen Daten von Google gespeichert werden. Damit liegt auch keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO vor.

    Natürlich wird die IP-Addresse während des Abrufs übertragen, weil dies ist einfach technisch notwendig. Diese wird jedoch nicht permanent gespeichert.

    Es wurde auch bereits in Gerichtsurteilen festgehalten, dass diese technische Art der Datenverwendung keine Speicherung im juristischen Sinn darstellt. Stellt also auch keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO dar.

  • Eigendlich muss für eine Forderung eines Schadensersatz ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen werden

  • Selbst wenn es wirklich so wäre und die Daten zu Google gewandert wären und von Google verarbeitet worden wären, müsste ein konkreter (immaterieller) Schaden nachgewiesen werden.

    Eine alleinige Rechtsverletzung bzw. nur ein hervorgerufenes Ärgergefühl, ein "Gefühlsschaden", dass Daten weitergegeben wurden, reicht dafür natürlich nicht aus um eine Schadensersatzpflicht zu begründen (Art 82 DSGVO RZ 26).

  • Auch die Massenabmahnung ist eigendlich sittenwidrig

  • Da, wie bereits erwähnt, anscheinend eine ganze Reihe von Webseiten abgemahnt wurden, wird hier wohl bewusst, ja eigendlich schon systematisch das Internet durchforstet und dort gezielt nach der Verwendung von Google Fonts gesucht. Dies kann man schnell und unkompliziert mit ein paar Zeilen Code bewerkstelligen.

    Auch nehme ich an, dass tausende solcher Briefe verschickt wurden. Gehen auch nur die Hälfte der verunsicherten Empfänger auf die Forderung ein, dann sind wir hier schon in einer Größenordung von hunderttausenden Euro. Ein durchaus lukratives Geschäftsmodell.

    Er scheint auch kein einziges Unternehmen - Stand jetzt zumindest - abzumahnen, welches groß genug wäre, um sich eine eigene Rechtsabteilung zu leisten. Er scheint also wohl bewusst auf jene Personen abziehlen, für die es in der Regel teurer ist, sich extra einen Anwalt zu nehmen.

    Allein unter diesem Aspekt dürfte es bei diesen Massenbriefen nicht um die Herstellung eines rechtskonformer Zustands, sondern um das nicht schutzwürdige Ziel der persönlichen Bereicherung gehen.

    Diese Vorgehensweise verstößt auf jeden Gall gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Es wird ein behaupteter "Schaden" geltend gemacht, der aber durch das gezielte Aufsuchen der Webseiten selbst verursacht wird.

    Wie oben bereits erwähnt, kann das Laden der Fonts in den Browsereinstellungen, leicht selbst unterbunden werden. Macht man trotzdem jemand anderen dafür verantwortlich (und das auch noch gleich massenweise), so ist so eine Rechtsausübung schlichtweg schikanös. Man muss zum Glück sagen, dies wird auch von den Gerichten so gesehen (und auch geahndet).


Was kann man als schnelles Fazit sagen?

Hier geht es eindeutig nicht um die Durchsetzung von Datenschutzrecht, sondern um eine Bereicherungsabsicht. Da hier eigendlich auch Betrug im Raum steht, sollte man diesen Sachverhalte juristisch prüfen lassen und gegebenenfalls strafrechtliche und andere juristische Schritte einleiten.



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