EuGH entscheidet, ob Youtube bei Copyright-Verletzungen Daten hergeben muss

09. Juli 2020, 08:54 |  0 Kommentare

Urteil zu Auskunftsansprüchen - Klage von Filmverwertungsgesellschaft Constantin



Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss. Hintergrund ist eine Klage der Filmverwertungsgesellschaft Constantin auf umfassende Auskünfte.

Der mit dem Fall befasste deutsche Bundesgerichtshof (BGH) rief den EuGH zur Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie an. (Az. C-264/19) Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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