EuGH erlaubt Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweis
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Richter erlegen EU aber auf, bis Ende 2026 für neue Verordnung zu sorgen
Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Allerdings stütze sich die Verordnung, die die Speicherung regelt, auf eine falsche Rechtsgrundlage.
Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis maximal zum 31. Dezember 2026 darf die Verordnung aber noch wirksam sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue Verordnung mit der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.
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