EuGH: Handytarife mit unlimitiertem Streaming verstoßen gegen Netzneutralität
Anbieter dürfen Musikstreaming und andere Anwendungen nicht bevorzugen - Österreichische Anbieter sehen sich nicht betroffenHandytarife, bei denen bestimmte Dienste, etwa für Musikstreaming, nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht.
Die Anbieter dürften bestimmte Anwendungen nicht bevorzugt behandeln, die Nutzung der übrigen Dienste nach Verbrauch des Datenvolumens hingegen blockieren oder verlangsamen, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-807/18 und C-39/19). Dies verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, wonach alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleich behandelt werden müssen.
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