EuGH: Setzen von Cookies erfordert aktive Einwilligung des Nutzers
Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nichtDas Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht, das hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Betreiber eines Gewinnspiels bei der Einwilligung zur Benutzung von Cookies ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet. Damit werde eine Zustimmung aber nicht wirksam erteilt.
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