EuGH soll Auskunftspflicht von YouTube klären

21. Februar 2019, 22:14 |  0 Kommentare

Muss YouTube Namen und Adressen von Nutzern herausgeben, wenn diese urheberrechtlich geschützte Videos hochladen?



Die Frage, mit welchen Auskünften Video-Plattformen wie YouTube beim Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen helfen müssen, wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bittet nach einer Klage des Filmverleihers Constantin die Luxemburger Kollegen um Rat und setzte das Verfahren deshalb am Donnerstag aus. Die für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlichen Nutzer verbergen sich laut Angaben des Filmverleihers hinter Decknamen.

Die drei Nutzer, um deren Daten es geht, sollen 2013 und 2014 die Filme "Scary Movie 5" und "Parker" in voller Länge auf der Plattform hochgeladen haben, als diese Filme noch in den Kinos liefen. YouTube löschte die betreffenden Videos.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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