"Festplattenabgabe": Austro Mechana glaubt Nutzern nicht
0
Kommentare
Seit Oktober können auch Letztverbraucher die Speichermedienabgabe zurückfordern. Auf Rückzahlungen werden sie aber noch warten müssen. Vorerst sind die Gerichte am Wort.
Der Betrag ist nicht hoch, es handelt sich lediglich um 35 Cent. Für Christof Roth (Name von der Redaktion geändert) geht es aber ums Prinzip. Der Oberösterreicher hatte sich Ende Dezember eine 16 GB große MicroSD-Karte gekauft, für die er auch die Speichermedienabgabe abführte. Weil die Karte in seinem Navigationsgerät zum Einsatz kommt, um gekauftes Kartenmaterial zu speichern, und nicht zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte verwendet wird, forderte Roth Anfang Februar die Urheberrechtsabgabe von der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana zurück.
Seit am 1. Oktober vergangenen Jahres die Urheberrechtsnovelle in Kraft trat, dürfen dies nicht nur gewerbliche und behördliche Nutzer, sondern auch Letztverbraucher. Voraussetzung ist, dass sie glaubhaft machen können, dass sie die Speichermedien nicht zur Vervielfältigung ...
Zitat:
"zum eigenen oder privaten Gebrauch benutzen oder benutzen lassen"
... wie es im Paragraf 42b, Absatz 6, Ziffer 2 des Urheberrechtsgesetzes heißt.
Mehr dazu findest Du auf futurezone.at
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Reaktion auf Forderung heimischer Handelsvertreter: Derzeitige Regelung "wesentliche Existenzgrundlage" für Kreativbranche
In einem langjährigen Rechtsstreit ist jetzt das Urteil da: Amazon muss Speichermedien vergüten. Und: Es gibt auch keine Ausnahmen für Privatbesitzer.
Ähnliche News:
Festplattenabgabe brachte Musikwirtschaft 4,12 Millionen Euro
SPÖ und ÖVP trotz Gesetzesbeschlusses nun gegen Festplattenabgabe
Festplattenabgabe: Künstler zittern vor OGH-Urteil
Festplattenabgabe: Amazon-Verfahren "bedroht" Musikszene
T-Mobile und Telering verrechnen Festplattenabgabe beim Handykauf
Festplattenabgabe bringt Millionenregen für Künstler
"Festplattenabgabe": Offene Fragen bei Rückforderung
Festplattenabgabe seit Heute in Kraft - Rückvergütung erst in drei Monaten
Gerichtsurteil bringt Festplattenabgabe ins Wanken
Festplattenabgabe trotz heftiger Kritik im Nationalrat beschlossen
SPÖ und ÖVP trotz Gesetzesbeschlusses nun gegen Festplattenabgabe
Festplattenabgabe: Künstler zittern vor OGH-Urteil
Festplattenabgabe: Amazon-Verfahren "bedroht" Musikszene
T-Mobile und Telering verrechnen Festplattenabgabe beim Handykauf
Festplattenabgabe bringt Millionenregen für Künstler
"Festplattenabgabe": Offene Fragen bei Rückforderung
Festplattenabgabe seit Heute in Kraft - Rückvergütung erst in drei Monaten
Gerichtsurteil bringt Festplattenabgabe ins Wanken
Festplattenabgabe trotz heftiger Kritik im Nationalrat beschlossen
Weitere News:
Tesla schaltet mehr Reichweite gegen Geld frei
Livestream: Boeing Starliner hebt erstmals mit Astronauten ab
Provider nutzt IPv4-Adressen als Kreditabsicherung
Mediatheken-Betriebssystem als Open Source geplant
Microsoft pausiert neue Funktionen für Copilot
Google-Fit-APIs werden deaktiviert
Avast muss für DSGVO-Verstöße Millionenstrafe zahlen
Hubble Network: Bluetooth-Verbindung im Weltraum erfolgreich getestet
SpaceX stellt Anzug für Weltraumspaziergänge vor
Unternehmen kombiniert riesige Druckluft-Batterie mit Wasserkraft
Livestream: Boeing Starliner hebt erstmals mit Astronauten ab
Provider nutzt IPv4-Adressen als Kreditabsicherung
Mediatheken-Betriebssystem als Open Source geplant
Microsoft pausiert neue Funktionen für Copilot
Google-Fit-APIs werden deaktiviert
Avast muss für DSGVO-Verstöße Millionenstrafe zahlen
Hubble Network: Bluetooth-Verbindung im Weltraum erfolgreich getestet
SpaceX stellt Anzug für Weltraumspaziergänge vor
Unternehmen kombiniert riesige Druckluft-Batterie mit Wasserkraft
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024