Filesharing: "Durchleitung" bereits ein Verstoß
24. Nov. 2012, 13:01 | 0 KommentareFoto: Retroshare
Über einen Nutzer der Filesharing-Software RetroShare wurde vom Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung verhängt, weil sein Computer an der "Durchleitung urheberrechtlich geschützter Daten beteiligt war. Der Nutzer wusste allerdings nichts davon und konnte das als Mitglied des Peer-to-Peer-Netzwerkes auch nicht verhindern.
Das Hamburger Landgericht hat ein Urteil gefällt, das richtungsweisend für viele Filesharer in Deutschland sein könnte. Das Landgericht verhängte eine einstweilige Verfügung über einen Nutzer der Filesharing-Software RetroShare, die auf dem Peer-To-Peer-Prinzip aufbaut und bislang als sicher galt. Der verurteilte Nutzer hatte nicht selbst urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet, sondern lediglich als Knoten innerhalb des Netzwerkes fungiert und somit die Daten "durchgeleitet". Das reichte dem Landgericht allerdings aus, da "auch die Durchleitung von verschlüsselten Dateien eine Rechtsverletzung darstellt, für die auch der `nur` durchleitende Nutzer einzustehen hat."
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