schaf am 11. Dez. 2014 um 19:53 |  0 Kommentare | Lesezeit: 40 Sekunden

Finanz bekommt vorerst keine Auskunft zu IP-Adressen

Am Donnerstag wurde im Nationalrat das 2. Abänderungsgesetz 2014 mit Finanzstrafgesetz beschlossen - vorläufig ohne Abfragen von Verkehrsdaten von Internet-Nutzern.

Der Begutachtungsentwurf des "2. Abänderungsgesetzes 2014" sorgte vor wenigen Wochen für Wirbel, so war darin ein Paragraf zu finden, der darauf hindeutete, dass die Finanzbehörde bei Verdacht von Finanzvergehen von Internetanbietern auch Auskünfte über Personen hinter dynamischen IP-Adressen abfragen möchte. Experten kritisierten die Änderungen massiv und sahen darin "beispiellose Überwachungsbefugnisse der Finanz". Nun wurde am Donnerstag im Nationalrat das "2. Abänderungesetz 2014" beschlossen - der fragliche Passus über die Beauskunftung von IP-Adressen kommt darin jedoch nicht vor, ebenso wenig wie ein Passus über einen möglichen Zugriff auf das Ekis-System der Polizei.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





Kurze URL:


Bewertung: 4.5/5 (2 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top