Finanz will Fingerabdrücke nehmen, IP-Adressen speichern

28. Mai 2015, 09:14 |  0 Kommentare

Die Finanzstrafbehörden wollen künftig auch Fingerabdrücke nehmen können. Auch der Wunsch nach IP-Adressen, der im Dezember vertagt wurde, flammt neu auf.

Laut einem Bericht der "Presse" soll sich in Zusätzen zum Finanzstrafgesetz ein Passus befinden, der die Speicherung von Fingerabdrücken ermöglichen soll, wenn ein "bedeutendes Finanzvergehen" vorliegt. Statt dem Wort Fingerabdruck wird aber das Wort "Papillarlinienabdruck" verwendet - unter anderem ein Grund, warum dieser schwere Eingriff in die Privatsphäre bisher niemandem aufgefallen ist.

Die Entnahme von Fingerabdrücken soll bei "schwerwiegenden" Finanzdelikten ab einer Hinterziehung von 33.000 Euro gelten, bei Zollangelegenheit bereits ab 15.000 Euro. Noch einmal aufgetaucht ist zudem der Wunsch der Finanzbehörden, künftig IP-Adressen speichern zu dürfen, um feststellen zu können, wer hinter bestimmten Mail-Adressen steckt.

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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