Artikel 11 & 13

Leistungsschutzrecht nicht anwendbar: Rückschlag für deutsche Verleger in Streit mit Google

12. Sep. 2019, 11:35 |  0 Kommentare

Das Gesetz hätte vor seinem Inkrafttreten der EU-Kommission gemeldet werden müssen, sagt der Europäische Gerichtshof

Im Streit mit Google über die Veröffentlichung von Texten im Internet müssen deutsche Verlage einen Rückschlag hinnehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die vor sechs Jahren in Deutschland eingeführten Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger für nicht anwendbar.

Der EuGH begründete das in einem am Donnerstag verkündeten Urteil damit, dass die Vorschrift nicht vor Inkrafttreten 2013 der EU-Kommission angezeigt worden sei. Das Leistungsschutzrecht verbietet es Suchmaschinen wie Google, Teile von Pressebeiträgen außer einzelne Wörter oder kleinste Passagen ohne Zustimmung öffentlich zugänglich zu machen.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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