Nach Klage: Mobilfunker Drei muss Teuerung zurücknehmen
02. Juni 2017, 18:02 | 0 KommentareNach einer erfolgreichen Klage der AK muss das Telekom-Unternehmen die Erhöhung der Grundentgelte zurücknehmen. Drei akzeptiert das Urteil.
Laut AK hatte One (welches 2008 zu Orange und 2013 von Hutchison Drei gekauft wurde) 2007 den Tarif "4 IMMER" und den Tarif "4 IMMER Young" für unter 27-Jährige beworben mit dem Slogan "4 IMMER 4 Cent in alle Netze, 4 Euro Grundgebühr" und "4 IMMER: Telefonieren Sie für immer um 4 Cent in alle Netze, für immer nur 4 Euro Grundgebühr". Für alle unter 27-Jährigen beinhaltete der Tarif zusätzlich SMS in alle Netze für 4 Cent und war mit dem Hinweis versehen: "gilt ein One-Leben lang".
Hutchison hat nach der Fusion mit Orange im September 2014 seine Kunden verständigt, dass sie mit Oktober 2014 die Grundgebühr des Tarifs "4 IMMER" und "4 IMMER Young" erhöht - von vier auf sechs Euro. Zudem wurde eine Servicepauschale von 19,90 Euro jährlich neu eingeführt. Der Tarif wurde auch mit einer Wertsicherung versehen.
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