EuGH: Keine Festplattenabgabe auf "Raubkopien"
11. April 2014, 11:18 | 0 KommentareAuf sogenannte "Raubkopien" darf keine Festplattenabgabe eingehoben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am Donnerstag. Für einen "angemessenen Ausgleich" müssten Vergütungssysteme zwischen illegaler Raub- und legaler Privatkopie unterscheiden.
Der Forderung der österreichischen Verwertungsgesellschaften nach einer Speichermedienabgabe werde damit die Grundlage entzogen, erklärte die Plattform für ein modernes Urheberrecht in einer Aussendung. Die Lobbyorganisation macht sich seit Monaten gegen die Wiedereinführung der Gebühr stark.
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