Kefir am 18. Dez. 2020 um 20:19 | 0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minuten
Erst kürzlich hat die österreichische Bundesregierung das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" beschlossen (was sich ändert, lest ihr hier). Unter anderem sollen Online-Netzwerke wie Facebook oder Twitter eigentlich dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Am Donnerstag passierte das Gesetz den Bundesrat, am gleichen Tag wurde allerdings auch bekannt, dass es teilweise gegen EU-Recht verstößt. Das dürfte dazu führen, dass die neuen Maßnahmen zu einem großen Teil ohne Wirkung bleiben.
Die Bedenken der EU-Kommission finden sich in einer Bemerkung wieder, die dem Standard und dem ORF vorliegen. Hintergrund ist die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union. Dort heißt es in der Richtlinie zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs, dass Unternehmen dem Recht des Landes unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben. Andere Länder dürfen keine strengeren gesetzlichen Vorgaben machen, als das Land mit dem Hauptsitz. Jedes Unternehmen, das seinen Hauptsitz nicht in Österreich hat - etwa Facebook oder Twitter - fällt also gar nicht unter das Gesetz.
Mehr dazu findest Du auf futurezone.at
Gesetz gegen Hass im Netz soll gegen EU-Recht verstoßen
Die EU-Kommission äußert Bedenken wegen des vor kurzem verabschiedeten Gesetzespakets.Erst kürzlich hat die österreichische Bundesregierung das Gesetzespaket gegen "Hass im Netz" beschlossen (was sich ändert, lest ihr hier). Unter anderem sollen Online-Netzwerke wie Facebook oder Twitter eigentlich dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Am Donnerstag passierte das Gesetz den Bundesrat, am gleichen Tag wurde allerdings auch bekannt, dass es teilweise gegen EU-Recht verstößt. Das dürfte dazu führen, dass die neuen Maßnahmen zu einem großen Teil ohne Wirkung bleiben.
Die Bedenken der EU-Kommission finden sich in einer Bemerkung wieder, die dem Standard und dem ORF vorliegen. Hintergrund ist die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union. Dort heißt es in der Richtlinie zur Regelung des elektronischen Geschäftsverkehrs, dass Unternehmen dem Recht des Landes unterliegen, in dem sie ihren Sitz haben. Andere Länder dürfen keine strengeren gesetzlichen Vorgaben machen, als das Land mit dem Hauptsitz. Jedes Unternehmen, das seinen Hauptsitz nicht in Österreich hat - etwa Facebook oder Twitter - fällt also gar nicht unter das Gesetz.
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In den USA wurde ein Gesetz erlassen, wodurch sich Besitzer von Privatjets anonymisieren lassen können.
Mal wieder hat es ein Unternehmen lieber auf eine Klage ankommen lassen, anstatt ein geltendes Gesetz umzusetzen. Diesmal geht es um Google.
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