Digitale-Dienste-Gesetz: App-Entwickler müssen Adresse und Telefonnummer angeben
In der EU müssen App-Entwickler ihre Kontaktdaten an die Store-Betreiber übermitteln – auch, wenn es sich dabei um die Privatadresse handelt.
In der EU müssen App-Entwickler ihre Kontaktdaten an die Store-Betreiber übermitteln – auch, wenn es sich dabei um die Privatadresse handelt.
Die neuen Sicherheitsmaßnahmen könnten dafür sorgen, dass man nicht von Fremden kontaktiert werden kann.
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