schaf am 21. Sep. 2015 um 16:49 |0 Kommentare | Lesezeit: 30 Sekunden
Gerichtsurteil bringt Festplattenabgabe ins Wanken
Handelsgericht Wien entscheidet erstinstanzlich, dass Amazon kein Geld an Verwerter überweisen muss - Berufung läuft
Das Wiener Handelsgericht sorgt mit einem aktuellen Urteil für einen Paukenschlag beim Streitfall Festplattenabgabe: Das Gericht hat entschieden, dass Amazon zumindest vorerst keine Urheberrechtsabgabe an die österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana überweisen muss. Das Handelsgericht begründet dies mit zwei Schwachstellen im aktuellen Gesetz: Einerseits verstoße die Verwertungsgesellschaft bei der Ausschüttung der eingenommenen Summen gegen das EU-weite Diskriminierungsverbot, andererseits werde Kunden, die Festplatten nicht für Privatkopien nutzen, die Rückvergütung der Abgabe erschwert.
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YouTube: Neue GEMA-Sperrtafeln nach Gerichtsurteil Im schon lange schwelenden Streit zwischen YouTube und der GEMA konnte die Verwertungsgesellschaft zuletzt ein weitreichendes Urteil gegen das Videoportal durchsetzen. Ab sofort werden bei YouTube neue Sperrtafeln angezeigt.
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