Quad9 legt Berufung gegen DNS-Sperre ein

01. Februar 2022, 18:06 |  0 Kommentare

Der DNS-Anbieter Quad9 klagt gegen eine einstweilige Verfügung von Sony.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat zusammen mit Quad9 Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg aus dem November 2021 eingelegt. Diese würde den DNS-Anbieter verpflichten, eine Sperre in Deutschland gegen einen Sharehoster einzurichten. Nun muss eine höhere Instanz erneut über den Fall entscheiden.

Quad9 hatte zwar einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt, dem wurde in dem Eilverfahren aber nicht stattgegeben. Der in der Schweiz angesiedelte DNS-Anbieter wird somit als Störer in Haftung genommen, weil die DNS-Auflösung des Dienstes eine Urheberrechtsverletzung ermöglichen soll. Die Sperre kann jedoch laut GFF nur unter hohen Kosten national eingerichtet werden.

Mehr dazu findest Du auf golem.de





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