Auch Österreichs VKI überlegt rechtliche Schritte gegen Amazon Prime Video
Aus verbraucherrechtlicher Sicht kann ein Unternehmen nicht einfach in den Vertrag eingreifen und die bislang angebotene Leistung derartig einschränken, argumentiert der VKI
Aus verbraucherrechtlicher Sicht kann ein Unternehmen nicht einfach in den Vertrag eingreifen und die bislang angebotene Leistung derartig einschränken, argumentiert der VKI
Microsofts Edge-Browser vermutet hinter dem neuen Namen eine Phishing-Bedrohung. Markeneinträge in der EU stellen den Twitter-Nachfolger vor große Herausforderungen
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