Samsung vs. Apple: Galaxy Tab 10.1N darf vorerst im Handel bleiben
Anders als beim Vorgängermodell Galaxy Tab 10.1 ist ein Solches Apple aber diesmal nicht gelungen, denn die von Samsung vorgenommenen Modifizierungen seien nach Meinung der Richterin hinreichend.Besonders das große Hersteller-Logo auf der Front mache das Galaxy Tab 10.1 N von dem Apple-Pendanten iPad 2 hinreichend unterscheidbar. Schließlich seien die beiden Firmen "bekannter als die Bundeskanzlerin”.
Doch Apple-Anwalt Matthias Koch sieht darin nur die "typische Samsung-Strategie”: Seiner Meinung nach würde Samsung erst ein Produkt nachahmen, um es später so zu verändern, dass man es einwandfrei verkaufen dürfe.
Der Anwalt von Samsung, Thomas Musmann, sagte hingegen im Umkehrschluss, dass sich Apple mit seinem grob festgelegten Geschmacksmuster ein Tablet-Monopol aufbauen wolle. Die endgültige Entscheidung wird das Landgericht Düsseldorf dann am 9. Februar treffen - Apple werden hier allerdings keine großen Chancen zugesprochen.
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