schaf am 30. Dez. 2020 um 15:47 |  0 Kommentare | Lesezeit: 47 Sekunden

Schrems vs. Facebook: Ein fragwürdiges Urteil mit überraschenden Folgen

Die Entscheidung des OLG Wien, dass Facebook vertraglich zu personalisierter Werbung verpflichtet ist, dürfte beim EuGH landen. Zu erwarten sind in Zukunft höhere Schadenersatzleistungen.

Mit einem verwunderten Aha möchte man die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zusammenfassen. Max Schrems verlangte von der österreichischen Justiz, Facebook zur vollständigen Auskunft über seine von Facebook verarbeiteten personenbezogenen Daten und zur Leistung von damit verbundenem Schadenersatz wegen "emotionalem Ungemach" sowie zur Unterlassung der Verarbeitung der Daten zu verpflichten.

Das Oberlandesgericht Wien hat im Berufungsverfahren nun entschieden, dass Facebook zwar vollumfänglich beauskunften muss, welche personenbezogenen Daten über den Kläger Schrems verarbeitet werden und für diese verspätete Auskunft auch 500 Euro Schadenersatz zu leisten habe. Die Verarbeitung der Daten sei aber nicht zu untersagen, weil sich Facebook hierfür auf die Verarbeitung zum Zweck der Erfüllung eines Vertrags mit Schrems berufen könne.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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