Schrems vs. Facebook: Oberlandesgericht bestätigt Urteil gegen Datenschützer
Wegen Verletzung der Auskunftspflicht - OLG bestätigte LG-Urteil, aber nicht rechtskräftig - Schrems will in Berufung gehenDas Oberlandesgericht Wien hat zwar das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen bestätigt, Facebook muss Max Schrems 500 Euro Schadenersatz zahlen. Aber damit ist der sechs Jahre dauernde Rechtsstreit des Datenschutzaktivisten mit Facebook noch nicht zu Ende. Schrems wird nun den Obersten Gerichtshof anrufen. Er hofft, dass dieser die von ihm aufgeworfenen Fragen rund um die Datenverarbeitung durch Facebook dem Europäischen Gerichtshof vorlegt.
Schrems ist überzeugt, dass der Online-Gigant im Umgang mit den Daten seiner Benutzer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt. Die beiden bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen sahen das jedoch anders. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte jetzt das OLG.
Auch die zweite Instanz habe befunden, dass der Internetriese nach der DSGVO nicht die Einwilligung der User zur Verwendung ihrer Daten einholen müsse, sondern sich in seinen Geschäftsbedingungen das Recht einräumen könne, alle Daten zu nutzen, bedauerte Schrems in einer Aussendung.
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