schaf am 30. März 2020 um 15:41 |  0 Kommentare | Lesezeit: 44 Sekunden

Schrems zu Big Data: Datenverarbeitung "mit Maß und Ziel" erlaubt

Datenschützer hält freiwillige Programme für machbar, aber Handy-Ortung für zu ungenau. Jurist Forgo: Freiwillige Einwilligung nur ohne Nachteile gültig

Die Nutzung von Daten im Kampf gegen das Coronavirus ist für den Datenschutzaktivisten Max Schrems durchaus legitim - aber "mit Maß und Ziel". Dass der Datenschutz zur Bekämpfung der Krise eingeschränkt werden müsste, weist Schrems zurück. Denn entsprechende Ausnahmebestimmungen seien schon jetzt vorhanden. Allerdings warnt Schrems davor, die technischen Möglichkeiten zu überschätzen.

Geregelt sind die Ausnahmen in den Artikeln 6 und 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dort heißt es, dass Datenverarbeitung zulässig ist, wenn "lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person" geschützt werden müssen - sowie zur Bekämpfung "grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren".

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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