Schweizer Bank haftet nicht für von Hackern erteilte Zahlungsaufträge

28. Juli 2020, 15:06 |  0 Kommentare

Laut Bundesgericht hat das Geldhaus keinen schweren Fehler gemacht - Untere Instanz hatte geschädigtem Kunden noch Schadenersatz zugesprochen

Eine Genfer Privatbank haftet nicht für unrechtmäßige Abbuchungen von einem Kundenkonto, da sie kein schwerer Fehler trifft. Dies hat das Schweizer Bundesgericht entschieden. Hacker hatten sich Zugang auf das Mailkonto eines Kunden verschafft und Überweisungen auf von ihnen bestimmte Konten veranlasst.

Das oberste Gericht der Schweiz hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Genfer Kantonsgerichts aufgehoben. Dieses hatte die Bank verpflichtet, dem Kunden rund 320.000 Euro und 185.000 US-Dollar (etwa 157.000 Euro) zu erstatten.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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