schaf am 17. Februar 2017 um 11:50 | Lesezeit: 47 Sekunden

Spionage im Kinderzimmer: Puppe Cayla wird in Deutschland verboten

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Foto: VKI

Die Bundesnetzagentur in Deutschland stuft die smarte Puppe Cayla als Spionagegerät ein und verbietet den Verkauf und Besitz. In Österreich darf Cayla bleiben.

Sie war das "Top 10 Spielzeug des Jahres 2014": die smarte Puppe "My friend Cayla". Sie lässt sich per Bluetooth mit dem Smartphone verbinden. Sie verfügt über Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine iOS- oder Android-App steuern. Per App kann man der Puppe dann Fragen stellen und mit ihr reden. In Deutschland wurde sie jetzt von der Bundesnetzagentur als "verbotene Sendeanlage" eingestuft und verboten.

Auslöser dafür war ein Rechtsgutachten von Stefan Hessel von der Universität des Saarlandes, der die Puppe auf ihre rechtliche Vereinbarkeit mit dem Telekommunikationsgesetz untersucht hatte. In seinem Gutachten stellte er fest, dass die Puppe aufgrund eines ungesicherten Zugriffs auf das Mikrofon via Bluetooth als "verbotene Sendenanlage" einzustufen sei, berichtet netzpolitik.org.

Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





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