Kefir am 03. Januar 2017 um 00:50 |  0 Kommentare | Lesezeit: 4 Minuten, 25 Sekunden

Streamen von Filmen und Serien auf ominösen Seiten könnte demnächst richtig teuer

Das Streamen von Filmen und Serien auf ominösen Seiten könnte demnächst richtig teuer werden - der Europäische Gerichtshof wird demnächst dazu ein wegweisendes Urteil fällen.

Serien- und Film-Liebhaber gibt es viele - und einige versorgen sich mit neuen Inhalten über zweifelhafte Seiten wie Kinox, Movie4k und Vidbull. Doch welche Konsequenzen muss man fürchten?

Mit einem Streaming-Programm wird es illegal und teuer
Bei der Frage, wann ein Nutzer sich in den Bereich der Illegalität begibt, muss man unterscheiden.


Zitat:
"Bekannt sein dürfte mithin, dass der Tausch von Dateien über p2p-Netzwerke eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da der Nutzer hier die Dateien unbekannten Dritten ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zur Verfügung stellt"


... erklärt Rechtsanwalt Ray Migge im Gespräch mit TECHBOOK.


Zitat:
"Bei dem Download über sogenannte 1-Klick-Hoster begibt sich der Nutzer in den Bereich der Illegalität, sobald offensichtlich ist, dass das Download-Angebot bei dem Hoster ohne Einwilligung des Rechteinhabers besteht."


Davon kann man ausgehen, wenn es sich etwa um neue TV-Serien, Kinofilme oder Musik handelt.

Streaming als rechtliche Grauzone - noch!
Beim Streaming selbst handelt es sich nur um eine vorübergehende Speicherung, da die Daten nur kurzzeitig im Speicher des Nutzers abgelegt werden und nach der Nutzung zum Anschauen des Filmes oder Anhören einer Tonspur, spätestens jedoch mit Ausschalten des Geräts automatisch wieder gelöscht werden. Hier ist aktuell die Rechtssprechung nicht eindeutig. Daher redet man beim Streaming noch von einer rechtlichen Grauzone. Anders sieht es für diejenigen aus, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk einem Streaming-Dienst zur Verfügung stellen, also hochladen. Ohne entsprechende Berechtigung von dem Rechteinhaber stelle das eine Urheberrechtsverletzung dar und könne sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben, erklärt Rechtsanwalt Karsten Gulden.

Illegale Streams demnächst strafbar?
Aktuell liegt ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof, das die Frage nach der Legalität von Streams endgültig beantworten soll. Denn letztlich weiß jeder Mensch, dass etwas kostenpflichtiges nicht einfach kostenlos im Netz herumschwirren darf. Warum sollte das kostenlose Streamen von eigentlich kostspieligen Film-Produktionen legal sein?


Zitat:
"Diesen Erwägungen müsste der EuGH Rechnung tragen. Sollte er es, so steht eine Revolution des Streaming-Marktes bevor"


... prognostiziert Ray Migge.


Zitat:
"Persönlich bin ich mir sicher, dass es bereits zahlreiche einschlägig bekannte Abmahnkanzleien gibt, welche dieses Urteil gespannt erwarten, um danach baldig aktiv zu werden."


Kommen die Urheber überhaupt an meine Adresse?


Zitat:
"Was Nutzer hier jedoch zumeist rettet, ist die schwierige Nachverfolgung des Downloads und Identifizierung des Nutzers"


... erklärt Migge.

Das Betrachten eines Streaming-Angebots sei nahezu unmöglich nachzuweisen. Beiden Anwälten sind bisher keine ernstzunehmenden Fälle bekannt, in denen jemand wegen Streaming abgemahnt wurde.

Ein Urheber hat nur beschränkt die Möglichkeit, den Verkehr zwischen Streamingangebot und Nutzer zu überwachen. Da keine Daten langfristig auf dem Computer bleiben, verschwinden beim Streaming auch sofort die Spuren. Anders verhält es sich bei Sharing-Programmen und Torrent-Diensten. Hier wird die IP-Adresse nach außen gegeben und ist durch eine Anfrage beim Provider schnell entschlüsselt.

Wie wird der Europäische Gerichtshof entscheiden?
Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch noch offen.


Zitat:
"Auf europäischer Ebene will man einen stärkeren Schutz für die Urheber erreichen. Dies kann zu überraschenden Urteilen und Entscheidungen führen, wie zuletzt in Sachen Link-Haftung. Der Europäische Gerichtshof als auch das Hamburger Landgericht haben hier geurteilt und entschieden, dass Unternehmen als auch Private unter bestimmten Umständen haftbar gemacht werden können, wenn sie auf Seiten verlinken, auf denen sich Urheberrechtsverstöße finden. Vor einem Jahr hätte ich eine solch weitreichende Entscheidung zugunsten der Urheber nicht für möglich gehalten"


... erklärt Gulden.


Zitat:
"Letzten Endes sollten sich meines Erachtens der EuGH und auch die nationalen Gesetzgeber in erster Linie darüber Gedanken machen, wie sie die Streaming-Anbieter in den Griff bekommen und nicht die Nutzer. Auch die Anbieter haben ein großes Interesse daran, Rechtssicherheit zu bekommen. Die Portale sind hochfrequentiert und ein lukrativer Werbemarkt. Viele Werbeinteressenten sind allerdings aufgrund der ungeklärten Rechtslage bisher nicht bereit, in diesen offensichtlich bestehenden Markt zu investieren. Das sollte für die Zukunft geklärt werden."


Was wird illegales Streaming also in Zukunft kosten?
Dazu sagt Migge:


Zitat:
"Da das Streaming derzeit noch als legal gilt, dürften keine Strafen für das Anschauen der Filme anfallen. Sollte sich die Rechtsprechung des EuGH ändern und Streaming illegal werden, so dürfte sich die Höhe der Entschädigung an den bisher für Lizenzverletzungen in Tauschbörsen Entschädigungen orientieren. Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Jahr 2015 hier etwa eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro für angemessen gehalten - zuzüglich der Rechtsverfolgungskosten (in dem dortigen Fall 506 Euro). Schon ein einziger Verstoß könnte daher durchaus kostspielig werden."



via techbook.de





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