Kefir am 12. August 2011 um 23:35 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 11 Sekunden

Streit um’s Galaxy Tab 10.1: Auch Samsung sagt nicht ganz die Wahrheit

Wie aus einer Pressemitteilung des Landgericht Düsseldorf hervorgeht, ist die nächste Anhörung im Falle Apple vs. Samsung Galaxy Tab 10.1 auf den 25. August angesetzt. Dann wird Samsung — vermutlich ohne großen Erfolg — versuchen, das EU-weite Verkaufsverbot für das Tablet zu kippen. Ohne großen Erfolg? Richtig, denn wie aus der Mitteilung ebenfalls hervorgeht, war Samsung keineswegs unvorbereitet, sondern hatte im Vorfeld bereits erfolglos versucht, die einstweilige Verfügung abzuwenden.

Martin Foss, Betreiber des überaus lesenswerten Blogs Foss Patents, der uns heute schon Infos zum morgigen Verkauf des Galaxy Tab 10.1 trotz der einstweiligen Verfügung durch Apple lieferte, hat sich einmal die Pressemitteilung des Landgericht Düsseldorf zum aktuellen Streifall zwischen Apple und Samsung genauer angesehen — und etwas ganz Interessantes entdeckt:

Zwar stimmt es, dass Samsung vom Verfahren zum Verkaufsstopp nicht in Kenntnis gesetzt und auch nicht angehört wurde — was das Unternehmen bislang aber verschwiegen hat, ist die Tatsache, dass sie im Vorfeld bereits eine sogenannte "Schutzschrift” eingereicht hatten. Ein solches Schriftstück teilt einem Gericht schon vorab mit, wie die Verteidigung des Einreichenden im Falle eines Antrages auf eine einstweilige Verfügung aussähe. Damit wollte Samsung also rechtzeitig sicherstellen, dass es bei einem entsprechenden Antrag durch Apple auf jeden Fall zu einer Anhörung kommt. Hat aber offensichtlich nicht geklappt …

Mehr dazu findet ihr auf giga.de





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