Vertragsklauseln bei PlayStation Network unzulässig
Das Oberlandesgericht Wien gibt dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) bei seiner Klage gegen Sony recht.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Sony PlayStation Network enthalten 40 unzulässige Vertragsklauseln. Das stellte das Oberlandesgericht Wien (OLG) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Sony fest.
Die unzulässigen Klauseln betreffen laut einer Aussendung des VKI vom Dienstag den Verfall von Guthaben nach 24 Monaten, die automatische Umwandlung von Gratis-Abos in gebührenpflichtige Abos bei nicht rechtzeitiger Kündigung sowie Haftungsvorschriften für Eltern. Auch das Verbot der Übertragung von Guthaben sowie Preisänderungsklauseln wurden von dem Gericht für unzulässsig erklärt.
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