VfGH verhandelt über Sicherstellung von Mobiltelefonen
Termin am 22. JuniDer Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhandelt am 22. Juni öffentlich über die Verfassungskonformität von Bestimmungen in der Strafprozessordnung zur Sicherstellung von Mobiltelefonen. In einem Antrag an den VfGH war ein Mann, gegen den wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt wird, gegen die von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angeordnete Sicherstellung seines Diensthandys vorgegangen.
Der Antragsteller ist laut einer Aussendung des Höchstgerichts der Ansicht, dass die Bestimmungen sowohl gegen das Recht auf Privatleben als auch gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen. Es sei nämlich schon bei Vorliegen eines bloßen Anfangsverdachts und Eignung als Beweismittel möglich, ein Mobiltelefon sicherzustellen. Demgegenüber würden andere Ermittlungsmaßnahmen, die mit ähnlich schwerwiegenden Eingriffen verbunden sind, z.B. Hausdurchsuchungen, strengeren Voraussetzungen unterliegen. Die geltende Rechtslage verstoße insofern auch gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem jüngsten Erkenntnis kein generelles Verbot für Bankomatgebühren ausgesprochen.
Am Freitag um 10.00 Uhr verkündet der Verfassungsgerichtshof mündlich sein Urteil darüber, ob die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungskonform ist.
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