Kefir am 24. April 2007 um 14:14 |2 Kommentare | Lesezeit: 25 Sekunden
Vorratsdatenspeicherung wird begutachtet
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten zur Begutachtung ausgeschickt.
Die österreichischen Telekommunikationsbetreiber sollen künftig dazu verpflichtet werden, Verkehrs- und Standortdaten für sechs Monate "für Zwecke der Strafverfolgung" zu speichern. Damit soll die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten umgesetzt werden.
Am Montag wurde der Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 [TKG] auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie [BMVIT] veröffentlicht.
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