Artikel 11 & 13

Was das "Ja" zur EU-Urheberrechtsreform bedeutet

26. März 2019, 18:56

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Der Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht kommen nun fix. Aber was bedeutet dies? Beziehungsweise wie geht es nun weiter?

Trotz Massiver Proteste und schärfster Kritik, hat sich eine Mehrheit der EU-Abgeordnete (348 zu 274) für die EU-Urheberrechtsreform als Gesamtpaket ausgesprochen. Nur fünf Stimmen haben gefehlt, um über die einzelnen Artikel 15 (vorher Artikel 11) und 17 (vorher Artikel 13) mittels Änderungsanträgen einzeln abzustimmen. Dann hätten Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht noch verhindert werden können.

Somit ist es Fix? Oder?
Es muss der EU-Rat noch einmal sein OK geben, die Zustimmung wird noch vor der EU-Wahl im Mai erwartet. Da das ganze jetzt schon beschlossene Sache ist, wird wohl nicht mehr gross eine Prüfung statt finden und die Richtline so durchgewunken.

Danach müssen die einzelnen Staaten, in der Eu, innerhalb der nächsten 2 Jahre (es wurden genau 24 Monate festgelegt) die Richtline in deren Gesetze mit aufnehmen.

Was bedeutet das ganze aber jetzt? Was erwartet uns?
Internetplattformen, bei denen nutzergenerierte Inhalte hochgeladen werden können, sind nun zu Vorabkontrollen aller hochgeladenen Inhalte verpflichtet. In Artikel 17 (vorher Artikel 13) steht, dass Online-Plattformen dafür haften, wenn urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird. Diese müssen sich darum bemühen, Lizenzen für geschützte Inhalte abzuschließen, was heißt, dass die Plattformen Lizenzgebühren abführen müssten.

Die meisten Plattformen werden dies, auf Grund der Grösse und Umfangs der hochgeladenen Inhalte, nicht händisch erledigen können und somit auf technisch gesehen Uploadfilter angewiesen sein, auch wenn diese nicht im Gesetz steht (wie viele Poltiker gerne in den Diskussionen angemerkt haben).

Diese Filter sind dann technische Maßnahmen, die das Material schon während des Hochladens prüfen. Diese können aber dann auch nicht, auf Grund der Komplexität des Ganzen, zwischen rechtsverletzenden und legalen Nutzungen unterscheiden. Zur legalen Nutzung würde etwa das Hochladen von Inhalten, die vom Urheber für bestimmte Zwecke frei zur Verfügung gestellt wurden, zählen.

Auch könnten versehentlich Inhalte blockiert werden, die vom Zitatrecht Gebrauch machen oder Satire sind. Bilder und Videos, die etwa für Memes oder Parodien verwendet werden, könnten automatisch als Urheberrechtsverstoß ausgefiltert werden, obwohl diese in der Reform explizit ausgenommen wurden und somit erlaubt sind.

Dies gilt für alle Online-Plattformen welche:

... älter als 3 Jahre sind.
... der Jahresumsatz beträgt mehr als 10 Millionen Euro.
... mehr als 5 Millionen Nutzer pro Monat haben.

Tritt nur eines der 3 Kriterien zu, greift Artikel 17 (vorher Artikel 13).

Und der andere Artikel?
Mit dem Leistungsschutzrecht, welches über Artikel 15 (vorher Artikel 11) geregelt wird, wird wiederum dafür gesorgt, dass Dienste wie Google News in Europa gänzlich eingestellt werden. Den es ist nicht mehr erlaubt dass Aggregatoren, wie beispielsweise Google News oder Facebook, in Zukunft keine Ausschnitte, sogenannte "Snippets", von Pressetexten anzeigen dürfen, ohne dafür Lizenzen zu erwerben. Man darf dann nur mehr "einzelne Worte" oder "kurze Passagen" zitieren, ohne eine Lizenz zu erwerben.

Es gibt auch keine Ausnahme für Dienste, die von einzelnen Personen, Non-Profit-Organisationen oder kleinen Unternehmen angeboten werden. Unklar ist auch, was das bei kurzen Texten in Links bedeutet.



Kommentar des Autors

Bezüglich Uploadfilter gibt es immer noch einige Skepsis bei Europarechtlern, dass diese auch rechtskonform sind. Ich bin mir sicher das es noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen wird und die Chancen scheinen ganz gut zu stehen, dass da noch was passiert.

Beim Leistungsschutzrecht glaub ich dran das es an sich selbst scheitern wird. Wie auch schon zuvor in Spanien (Google News wurde abgedreht, großes Jammern der Medien wegen Reichweitenverlust) und Deutschland (Medien gaben Google kostenlose Nutzungslizenzen für Exzerpte um Spanien-Szenario zu entkommen).







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