Kefir am 17. Okt. 2007 um 19:23 |  0 Kommentare | Lesezeit: 38 Sekunden

Wenig Konkretes zur Online-Durchsuchung

Bevor die Online-Durchsuchung in ein Gesetz gegossen werden kann, müssen Experten erst die technischen und prozeduralen Details des Vorhabens erläutern. Zu diesem Zweck wollen Innen- und Justizministerium eine Arbeitsgruppe einrichten.

Nach Bekanntgabe der Übereinkunft zwischen Justizministerin Maria Berger [SPÖ] und Innenminister Günther Platter [ÖVP] zur Einführung der Online-Durchsuchung zeigt sich der Salzburger Richter und Internet-Rechtsexperte Franz Schmidbauer zuallererst erleichtert.

"Ich bin zufrieden, dass Maria Berger sich durchgesetzt hat", sagte Schmidbauer auf Anfrage von Ress.at, "dadurch, dass die Online-Durchsuchung nicht ins Sicherheitspolizeigesetz aufgenommen wird, wie es das Innenministerium favorisiert hat, sondern in der Strafprozessordnung geregelt wird, sind die wichtigsten Bedingungen für den Schutz der Grundrechte erfüllt."

Mehr Infos bekommt ihr auf der Fz





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