DSGVO

Zwang zur Gesichtserkennung: Online-Reisebüros werfen Ryanair DSGVO-Verstoß vor

23. Mai 2024, 11:33 |  0 Kommentare


Bild: Ryanair

Betroffen sind Kunden, die über Plattformen wie Booking.com oder Expedia gebucht haben. Datenschützer hatten die Praxis bereits im Vorjahr kritisiert

Der Branchenverband EU Travel Tech, zu dem unter anderen Booking.com, Expedia, eDreams oder auch Airbnb gehörten, hat bei den französischen und belgischen Datenschutzbehörden Beschwerde gegen Ryanair eingereicht. Seit Dezember 2023 werde man von der Billigfluglinie dazu gezwungen, eine automatisierte Gesichtserkennung der Buchenden durchzuführen.

Dieses Verfahren verletzt nicht nur die Privatsphäre des Einzelnen, sondern wirft auch erhebliche rechtliche Bedenken im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf


... kritisiert der Verband.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at


Ryanair soll Kunden zu unnötiger Gesichtserkennung drängen
Die Fluglinie zwingt Gäste bei der Buchung über externe Seiten zu angeblichem "Verifizierungsschritt". Invasiv und rechtswidrig, sagen Datenschützer






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