Arbeitgeber darf private Chat-Nachrichten mitlesen
13. Januar 2016, 16:40 | 1 KommentarFirmen dürfen private Unterhaltungen ihrer Mitarbeiter über WhatsApp, Facebook und Co überwachen und auswerten, befindet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Ein überraschendes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sorgt für Diskussionen.
In diesem, am Dienstag veröffentlichten Urteil, kommt das Gericht zum Schluss, dass das Mitlesen, Protokollieren sowie die Auswertung von privaten Chatnachrichten durch den Arbeitgeber am Arbeitsplatz zulässig ist. Die Beschwerde eines rumänischen Angestellten wurde abgeschmettert, der bereits 2007 gekündigt worden war, weil er in seiner Arbeitszeit auch private Nachrichten über den Yahoo Messenger schrieb.
Beispiel
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