schaf am 22. Juli 2021 um 16:03 |  0 Kommentare | Lesezeit: 44 Sekunden

Deutscher Bundesgerichtshof: Löschen von Hassreden durch Facebook wohl rechtens

Richter: Facebook darf Hassreden löschen, auch wenn keine Straftat vorliegt.

Die Löschung sogenannter Hassreden durch Facebook ist nach erster Einschätzung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) rechtmäßig.

Nach vorläufiger Auffassung des Senats hat Facebook das Recht auf Löschung auch dann, wenn keine Straftat vorliegt


... sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, am Donnerstag. Der BGH verhandelte erstmals über einen entsprechenden Fall.

Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren. Im konkreten Fall klagen zwei Nutzer gegen Facebook, deren als rassistisch eingestuften Kommentare gegen Migranten gelöscht worden waren. Zusätzlich wurden ihre Konten für drei beziehungsweise dreißig Tage gesperrt. Der III. Zivilsenat will das Urteil in den kommenden Wochen verkünden. (AZ: III ZR 179/20 und III ZR 192/20)

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 2.4/5 (11 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top