Deutscher Bundesgerichtshof: Löschen von Hassreden durch Facebook wohl rechtens
Richter: Facebook darf Hassreden löschen, auch wenn keine Straftat vorliegt.Die Löschung sogenannter Hassreden durch Facebook ist nach erster Einschätzung des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) rechtmäßig.
Nach vorläufiger Auffassung des Senats hat Facebook das Recht auf Löschung auch dann, wenn keine Straftat vorliegt
... sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, am Donnerstag. Der BGH verhandelte erstmals über einen entsprechenden Fall.
Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren. Im konkreten Fall klagen zwei Nutzer gegen Facebook, deren als rassistisch eingestuften Kommentare gegen Migranten gelöscht worden waren. Zusätzlich wurden ihre Konten für drei beziehungsweise dreißig Tage gesperrt. Der III. Zivilsenat will das Urteil in den kommenden Wochen verkünden. (AZ: III ZR 179/20 und III ZR 192/20)
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