DSGVO: Welche Daten Billa über seine Kunden sammelt
27. Dez. 2018, 10:37 | 0 KommentareEine Auskunftsanfrage offenbart, dass die Einkäufe der Kundenkarten-Inhaber detailliert hinterlegt werden
Das Protokoll der Einkäufe ist detailreich. Vermerkt ist über eine Kennnummer, in welcher Filiale eingekauft wurde. Ebenso wird gespeichert, welche Produkte in welcher Menge und zu welchem Preis gekauft wurden. Ermäßigungen sind ebenso aufgeführt, wie Gesamtbetrag sowie Mittel und Zeitpunkt der Zahlung an der Kassa. Ihr Supermarkt weiß also, was Sie letzten Sommer gekauft haben und kennt die Ernährungsgewohnheiten Ihres Haushalts.
Ebenso findet sich im Datenbestand, der im konkreten Fall einen Zeitraum von zwei Jahren abdeckt und über 20 A4-Seiten füllt, eine Auflistung aller Rabattaktionen, mit denen man beschickt wurde. Zu lesen ist, welche davon persönlich adressiert wurden und welche im allgemeinen Prospekt aufschienen. Ebenso vermerkt ist, ob und wann ein solcher Gutschein eingelöst wurde. Auch das Datenauskunftsbegehren scheint als "Serienbrief" auf.
Diese Daten werden für "Sortiments-, Regal- und Filialoptimierungen" ausgewertet, wie Billa das Schreiben erklärt. In 45 Kategorie - von Obst über verschiedene Fleischsorten bis hin zu "Ethnic Food", Waschmittel, Kosmetik und Schreibwaren - wird der bisherige Gesamtumsatz aufgeschlüsselt. Der Austausch von Produkten erfolgt in der Regel aus Gründen der Einnahmenoptimierung. Und auch bei der Einführung neuer Ware wird auch anhand der Kundenkarteninhaber nachverfolgt, wo und wie gut sie sich verkauft.
Eine Rolle spielen die Daten auch für persönlich adressierte Gutscheine, sprich: Direktmarketing. Nicht jedem Kunde werden hier die gleichen Rabatte angeboten. Wer in der Vergangenheit öfters vegane Produkte erworben hat, erhält wahrscheinlich andere Ermäßigungen als der überzeugte Fleischkäufer zum Beginn der Grillsaison.
Mehr dazu findest Du auf derstandard.at
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Dem beliebten Fahrdienst wird vorgeworfen, mehr als zwei Jahre lang sensible Fahrerdaten bei unzureichendem Schutz in die USA übermittelt zu haben.
Betroffen sind Kunden, die über Plattformen wie Booking.com oder Expedia gebucht haben. Datenschützer hatten die Praxis bereits im Vorjahr kritisiert
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