Artikel 11 & 13

Erster Gesetzesentwurf für neues Urheberrecht noch ohne Uploadfilter

22. Juni 2020, 16:19 |  0 Kommentare

Die aktuelle Fassung bringt zahlreiche Vorteile für Kultur, Forschung und Bildung - jedoch werden die umstrittensten Passagen der Reform vorerst nicht behandelt.

Jahrelang arbeitete die Europäische Union an der Urheberrechtsreform, im vergangenen Jahr wurde sie dann abgesegnet - begleitet von europaweiten Protesten, denn viele der Passagen der durchgewunkenen Richtlinie sind umstritten. Bis 2021 haben Mitgliedsstaaten Zeit, sie umzusetzen.

Das Justizministerium, das aktuell im Dialog mit Interessenvertretern steht, hat nun einen ersten Gesetzesentwurf zur Verfügung gestellt. Darin hat es allerdings noch nicht alle Punkte der EU-Richtlinie - Stichwort Uploadfilter - behandelt.

Neu sind mehrere rechtlich Ausnahmen. "Ein wesentlicher Kritikpunkt der Urheberrechtsreform war die mögliche Beschneidung der Meinungsfreiheit im Netz", erklärt der IT-Rechtsanwalt Markus Dörfler dem STANDARD.

Beispielsweise die Verbreitung von Parodien, Karikaturen und so weiter.


Nun wird erstmals ein weit gefasstes Zitatrecht eingeführt. Auch dürfen Inhalte explizit digital zu Lehrzwecken eingesetzt werden.

Insgesamt gewährt der Entwurf der Bildung und Forschung viele Privilegien


... so Dörfler, sowie auch kulturellen Einrichtungen.

Auch darf dem Text zufolge vom Urheber verlangt werden, dass er technische Schutzmaßnahmen für bestimmte Zwecke - beispielsweise zur Nutzung im Unterricht oder für Forschungszwecke - öffnet.

Der Schützende muss Maßnahmen ergreifen, die einen rechtlichen Zugang zu dem Werk gewährleisten


... sagt der Jurist.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





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