schaf am 08. Juli 2015 um 11:40 |  0 Kommentare | Lesezeit: 27 Sekunden

Gericht: Versand von fremdem Bild auf WhatsApp ist strafbar



Deutsche Schülerin hatte Klassenkameradin fotografiert, Unterlassungsbegehren wurde stattgegeben

Wer via WhatsApp Bilder von anderen Personen verschickt, kann sich strafbar machen. Das hat das Landesgericht Frankfurt nun nach einem Prozess entschieden. Im konkreten Fall geht es um eine Schülerin, die eine Klassenkameradin von hinten fotografiert hatte. Das Bild erweckte den Eindruck, diese wäre nur leicht bekleidet gewesen. Anschließend versandte die Fotografin die Aufnahme via WhatsApp an zahlreiche andere Schüler, schließlich landete das Foto auch auf einer Website, die "lustige" WhatsApp-Nachrichten sammelt.

Mehr dazu findest Du auf derstandard.at





Kurze URL:


Bewertung: 3.0/5 (3 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar angestimmt...

;-)

Top