Klage gegen Apple wegen Ablehnung einer Coronavirus-App
Der Kläger sieht einen Monopolmissbrauch durch Apple, weil Konkurrenz verhindert werde.Apple soll eine Coronavirus-App blockiert haben, um sein Monopol auf Apps zur Kontaktverfolgung aufrechtzuerhalten. Das wird dem Unternehmen in einer Klage vorgeworfen, die am US-Bezirksgericht für den Bezirk New Hampshire eingereicht wurde.
Apple hatte der iOS-App Coronavirus Reporter im März 2020 den Zugang zum App Store verweigert. Der Kläger gibt an, dass es "erhebliche wettbewerbswidrige Auswirkungen" habe, wenn Apple "willkürlich bestimmen" könne, "welche Apps veröffentlicht werden und welche nicht".
Der Kläger sieht darin Verstöße gegen das Antimonopolgesetz Sherman Act. Er fordert eine Unterlassung des aus seiner Sicht wettbewerbswidrigen Verhaltens und verlangt Schadensersatz in Höhe von mehr als 75.000 US-Dollar. Außerdem wird gefordert, Apples Macht zu beschneiden. Es dürfe nicht sein, dass Apple "vernünftige Apps" gar nicht erst für den App Store zulassen dürfe.
Laut der Klageschrift wurde die App Coronavirus Reporter von einer Gruppe von Experten aus dem Gesundheitswesen und der Informatik im Februar 2020 entwickelt. Damit sollten biostatistische und epidemiologische Daten rund um die Verbreitung des Coronavirus erhoben werden.
Mehr dazu findest Du auf golem.de
Kurze URL:
Das könnte Dich auch interessieren:
Samsung hat vor Gericht die Patentklage eines chinesischen Unternehmens verloren. Nun drohen Entschädigungszahlungen und zerstörte Smartphones. Samsung dürfte in Berufung gehen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Sammelklage gegen Dazn eingereicht. Es geht um Preiserhöhungen für das Streamingabo, die aus Sicht der Verbraucherschützer unzulässig waren.
Ähnliche News:
Causa Google Fonts: Hotel spricht "virtuelles Hausverbot" für Klägerin aus
EuGH schmettert Amazon-Klage gegen EU-Regulierung ab
Deutsche Verbraucherzentrale erwägt Klage gegen Online-Händler Temu
Apple: Klage in den USA aufgrund angeblich illegaler Monopolstellung bei Smartphones
Pornhub, Stripchat und Xvideos verklagen die EU-Kommission
Klage von Elon Musk: Open AI widerspricht den Vorwürfen
Immer mehr Nachrichtenorganisationen verklagen OpenAI und Microsoft
Facebook droht milliardenschwere Sammelklage in Großbritannien
Klage: Kostenvoranschläge auch per Whatsapp verbindlich
Notare-Start-up geht nach Klage der Kammer zunehmend ins Ausland
EuGH schmettert Amazon-Klage gegen EU-Regulierung ab
Deutsche Verbraucherzentrale erwägt Klage gegen Online-Händler Temu
Apple: Klage in den USA aufgrund angeblich illegaler Monopolstellung bei Smartphones
Pornhub, Stripchat und Xvideos verklagen die EU-Kommission
Klage von Elon Musk: Open AI widerspricht den Vorwürfen
Immer mehr Nachrichtenorganisationen verklagen OpenAI und Microsoft
Facebook droht milliardenschwere Sammelklage in Großbritannien
Klage: Kostenvoranschläge auch per Whatsapp verbindlich
Notare-Start-up geht nach Klage der Kammer zunehmend ins Ausland
Weitere News:
Tesla schaltet mehr Reichweite gegen Geld frei
Livestream: Boeing Starliner hebt erstmals mit Astronauten ab
Provider nutzt IPv4-Adressen als Kreditabsicherung
Mediatheken-Betriebssystem als Open Source geplant
Microsoft pausiert neue Funktionen für Copilot
Google-Fit-APIs werden deaktiviert
Avast muss für DSGVO-Verstöße Millionenstrafe zahlen
Hubble Network: Bluetooth-Verbindung im Weltraum erfolgreich getestet
SpaceX stellt Anzug für Weltraumspaziergänge vor
Unternehmen kombiniert riesige Druckluft-Batterie mit Wasserkraft
Livestream: Boeing Starliner hebt erstmals mit Astronauten ab
Provider nutzt IPv4-Adressen als Kreditabsicherung
Mediatheken-Betriebssystem als Open Source geplant
Microsoft pausiert neue Funktionen für Copilot
Google-Fit-APIs werden deaktiviert
Avast muss für DSGVO-Verstöße Millionenstrafe zahlen
Hubble Network: Bluetooth-Verbindung im Weltraum erfolgreich getestet
SpaceX stellt Anzug für Weltraumspaziergänge vor
Unternehmen kombiniert riesige Druckluft-Batterie mit Wasserkraft
Einen Kommentar schreiben
Kommentare
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
(0)
Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.
Kommentare:
Du hast bereits für diesen
Kommentar angestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024