DT: Datenübertragung an Google-Server in die USA ist unzulässig
Ein Urteil des Landgerichts Köln dürfte auch für andere Firmen von Bedeutung sein, die IP-Adressen von Nutzern in die USA übertragen.Die Deutsche Telekom darf vorläufig keine personenbezogenen Daten von Nutzern ohne deren Zustimmung an Server von Google - durch das einbinden von Google Analytics auf den Webseiten - in die USA übermitteln. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) stattgegeben.
Solange es keinen Nachfolger des Datenschutzabkommens Privacy Shield gebe oder entsprechende Standardvertragsklauseln vorlägen, sei kein angemessenes Datenschutzniveau in den USA garantiert (Az. 33 O 376/22).
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