ARGE DATEN startet Initiative "Datenauskunft"

14. April 2012, 13:10 |  9 Kommentare

Jeder Bürger hat das Recht kostenlos zu erfahren, welche Vorratsdaten über ihn gesammelt werden und auch an wen sie weitergegeben werden. Die Auskunft ist beim Telefon- oder Internetanbieter einzuholen, die ARGE DATEN hat einen Musterbrief angefertigt (ftp://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-auskunft.pdf). Da nicht alle Telefon- und Internetanbieter speicherpflichtig sind, hat die ARGE DATEN zwei Listen mit den vermutlich speicherpflichtigen und nicht-speicherpflichtigen Anbietern angelegt. Bisher weigert sich das BMVIT eine offizielle Liste bekannt zu geben. Wir empfehlen im Zweifel eine Auskunft einzuholen.

Aus der Sicht der ARGE DATEN widerspricht das Vorratsdatenspeichergesetz der Verfassung, es besteht daher gegenüber Telefon- und Internetanbietern Löschungsanspruch (Muster: ftp://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-loeschung.pdf).

Entsprechen Auskunft oder Löschung nicht den Erwartungen, kann eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingebracht werden, auch dazu hat die ARGE DATEN ein Muster vorbereitet (ftp://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-beschwerde.pdf).

Weiters raten wir bei Verdacht der fehlenden Datenschutzgenehmigung eine Anzeige bei jener Bezirkshauptmannschaft / jenem Magistrat zu machen, wo der Telefon-/Internet-Anbieter seinen Sitz hat (Muster: ftp://ftp.freenet.at/privacy/muster/vds-anzeige.pdf).

Die ARGE DATEN bietet allen Betroffenen Verfahrensunterstützung. Dazu ist es immer erforderlich uns die gesamte Korrespondenz in Kopie zu übermitteln. Alle Muster finden sich auch unter http://www.argedaten.at/musterbriefe-vds.html

Quelle: arge-daten


Tags:#VDS #Vorratsdatenspeichergesetz #Vorratsdatenspeicherung #Datenauskunft




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