Preiserhöhung: VKI erfolgreich mit Klage gegen DAZN
DAZN will seinen Nutzern per AGB auch vorschreiben, wo sie den Streaming-Dienst schauen dürfen.
DAZN will seinen Nutzern per AGB auch vorschreiben, wo sie den Streaming-Dienst schauen dürfen.
Aus verbraucherrechtlicher Sicht kann ein Unternehmen nicht einfach in den Vertrag eingreifen und die bislang angebotene Leistung derartig einschränken, argumentiert der VKI
Du hast bereits für diesen
Kommentar abgestimmt...
;-)
© by Ress Design Group, 2001 - 2024