schaf am 27. Nov. 2019 um 10:49 |0 Kommentare | Lesezeit: 23 Sekunden
Deutsches Verfassungsgericht stärkt Recht auf Vergessen im Internet
Soll auch bei schweren Straftaten eingefordert werden können - Onlinearchive müssen nun reagieren
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten gestärkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilten Manns statt, der gegen die vollständige Nennung seines Namens in online noch immer verfügbaren Presseartikeln antrat.
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