EuGH: Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen

28. April 2022, 20:59 |  0 Kommentare

Nicht nur Datenschutzbeauftragte, sondern auch Verbraucherschützer*innen könnten künftig Verbandsklagen einreichen.

Verbraucherschützer*innen dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen wie Facebook klagen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, nach der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer*innen Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag mit.

Dies stehe im Einklang mit dem Ziel der DSGVO, das vor allem darin bestehe, personenbezogene Daten zu schützen. Hintergrund ist ein Verfahren am deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte im Mai 2020 den EuGH gefragt, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, gegen Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu klagen.


Mehr dazu findest Du auf futurezone.at





Kurze URL:


Bewertung: 2.0/5 (8 Stimmen)


Das könnte Dich auch interessieren:


Ähnliche News:

Weitere News:

Einen Kommentar schreiben

Du willst nicht als "Gast" schreiben? Logg Dich Hier ein.

Code:

Code neuladen

Kommentare
(0)

Bitte bleibe sachlich und fair in deinen Äußerungen. Sollte dein Kommentar nicht sofort erscheinen, ist er in der Warteschlange gelandet und wird meist zeitnah freigeschaltet.




Kommentare:

Du hast bereits für diesen Kommentar abgestimmt...

;-)

Top