Kefir am 13. Sep. 2011 um 19:56 |  0 Kommentare | Lesezeit: 1 Minute, 37 Sekunden

Patente: Samsung klagt Apple in Frankreich

Der südkoreanische Konzern hat in Frankreich eine Patentklage gegen die Kalifornier eingebracht. Dabei geht es um drei Mobiltelefonpatente von Samsung, die Apple mit seinen iPhones und iPads verletzt haben soll. Darüber hinaus legt der Konzern Berufung gegen das Vermarktungsverbot des Galaxy Tab 10.1 in Deutschland ein.

"Die Klage ist auf technologische Patente und nicht etwa auf das Design fokussiert", erklärte eine Samsung-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Eingereicht wurde sie vor einem Pariser Gericht bereits im Juli diesen Jahres, die erste Anhörung soll im Dezember stattfinden. Laut informierten Quellen soll es bei dem beanstandeten geistigen Eigentum um UMTS gehen und die iPhones 3G, 3GS und 4 betreffen. Außerdem betroffen seien iPads der ersten und zweiten Generation.

Die Asiaten haben außerdem nach Justizangaben Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf eingelegt, das Samsung die Vermarktung des iPad-Rivalen Galaxy Tab in Deutschland verboten hatte. Über die Berufung entscheide nun das Oberlandesgericht Düsseldorf, teilte das OLG am Dienstag mit. Der Schritt sei vom Konzern noch nicht begründet worden. Samsung habe dafür zwei Monate Zeit, dann könne Apple erwidern. Erst danach werde voraussichtlich ein Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt.

Aussehen und Design
Apple sieht wegen des ähnlichen Aussehens und Designs des koreanischen Modells die Schutzrechte seines Kassenschlagers iPad verletzt und klagt auch in anderen Ländern gegen die Asiaten. Samsung hatte wegen des Streits bereits auf der Internationalen Funkausstellung auf eine Vermarktung seines Prestige-Produkts verzichten müssen. Die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts bezieht sich allerdings nur auf Deutschland. Ursprünglich hatte ein Vertriebsverbot für die ganze Europäische Union im Raum gestanden. Samsung und Apple gehen wegen der Verletzung von Markenrechten und Patenten immer wieder gegeneinander vor. Streitigkeiten um Schutzrechte ziehen sich in der Regel über mehrere Jahre durch die verschiedenen Justizebenen.

Quelle: futurezone/afp/reuters





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